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Weinarten

D as deutsche Weingesetz unterscheidet fünf Weinarten. "Art" bezieht sich auf die Farbe des Weins oder auf die Art der Produktion.
  

Weißwein

aus weißen Trauben

Rotwein

aus roten Trauben, die rot gekeltert werden, um die Farbe zu erhalten.

Rosé

aus roten Trauben, die aber hell, also gleich gekeltert werden. Die Farbe ist daher blaßrötlich.

Weißherbst

ist ein Rosé, der nur aus einer einzigen Rotweinrebsorte besteht, und es muß immer ein QbA oder Prädikatswein sein.

Rotling

entsteht durch eine Mischung von roten und weißen Trauben oder deren Maische und hat eine rötliche schillernde Farbe.

"Schillerwein"

ist eine Spezialität aus Württemberg und muß ein QbA oder Prädikatswein sein.

"Badisch Rotgold"

ist eine Späzialität aus Baden, die durch eine Mischung von Ruländer/Grauburgunder und Spätburgunder entsteht. Auch dieser Wein muß ein QbA oder Prädikatswein sein.

Perlwein

ein Wein mit natürlicher oder zugesetzter Kohlensäure im Bereich Tafel- oder Qualitätswein.